Dienstag, 2. August 2016

Was lässt sich in einer ARD-Talkshow diskutieren?

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (vom 31.7.2016, S. 37-38) war das Gespräch mit Burkhard Hirsch und Gerhart Baum zum Theater-Stück Terror (von Ferdinand von Schirach) veröffentlicht worden - zusammen mit deren Empfehlung, die Inszenierung des Stückes mit der nachfolgenden Diskussion nicht zu senden (s. meinen Blog vom 31.7.2016). Heute lese ich in der F.A.Z. (2.8.2016, S. 13): Volker Herres, Programmdirektor des Ersten Fernseh-Programm der Allgemeinen Rundfunkanstalten Deutschlands, hält Baums und Hirschs Argumente nicht für stichaltig - er wird die Sendung senden (lassen). In Terror  lässt der Autor seinen Protagonisten eine Entscheidung treffen, die unser Verfassungsgericht als Verfassungs-widrig eingeschätzt hat; sie zu treffen, ist verboten. Nach dem Stück regt der Autor zu einer Abstimmung des Publikums zur Schuld des Protagonisten ein. Der Protagonist ist ein Pilot, der sich über den Befehl hinweg setzte, das entführte  Passagierflugzeug, das auf ein vollbesetztes Fußballstadion zustürzte, nicht abzuschießen. Kann eine Talkshow der ARD dieses Problem, das mit der Diskussionsabsicht unser Grundgesetz gewissermaßen zur Disposition stellt, aufgreifen und entfalten? Man braucht zumindest einen ganz schön kühlen Kopf und eine gründliche Kenntnis der juristischen, politischen, philosophischen und psychosozialen Implikationen. Die show, glaube ich, ist nicht der richtige Platz.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen