Mittwoch, 25. April 2012

Ein unmöglicher Plan des Gesetzgebers

Heute, am 25.4.2012, machte die SZ mit dieser Schlagzeile auf: "Arme gehen beim Betreuungsgeld leer aus". Die Ober- und Unterzeilen lauteten: "Familienministerium bereitet Gesetzentwurf vor. Koalition will den geplanten Zuschuss von 150 Euro in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abziehen". Der Kommentar der Zeitung zu diesem Plan einer seltsamen Gesetzgebung sagt einen Sturm der Empörung voraus. Die Empörung wäre zu wenig. Zum xten Mal (ich habe es nicht nachgehalten) kommuniziert unsere Regierungskoalition oder eines ihrer Subsysteme das Desinteresse an unseren Lebensproblemen - dieses Mal an den Leuten, die mit dem, was ihnen der Gesetzgeber als Existenzminimum vorrechnet, leben müssen. Geplant ist, das in der Regierungskoalition als Verhandlungspfand umstrittene Betreuungsgeld von der gesetzlichen Zuwendung abzuziehen, die Hartz IV heißt und  die chronische Kränkung etabliert. Jetzt dreht das Verfahren des Auszahlens und Einkassierens (des Betreuungsgeldes)  die Schraube der staatlichen Kränkung weiter und verursacht neue Kosten, aber vielleicht neue Arbeitsplätze. Das Verfahren verstößt (in meinem Rechtsverständnis) gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil denen, die ihr Leben finanzieren können, der Betrag zugestanden wird, aber denen, die es nicht können, nicht.  Das Verfahren unterstellt ein ausschließliches Interesse am Geldbetrag, aber ein Desinteresse an der Entwicklung des Kindes; damit würde das Ressentiment, das eine egozentrische Lebensrealität der ökonomisch bedürftigen Eltern oder Elternteile und deren ungenügende psychosoziale Kompetenz behauptet, gewissermaßen per Gesetz festgeschrieben und zur Praxis erhoben.

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