Dienstag, 21. Februar 2017

Journalismus-Lektüre XXXXXII (Beobachtung der Beobachter): Sollen die Gespräche im Hintergrund in den Vordergrund?

Das Verwaltungsgericht Berlin sagt ja in einer einstweiligen Verfügung: dass unsere Bundeskanzlerin Auskunft gegeben muss, wann sie sich 2016 wo "mit welchen Vertretern der Medien", so die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute (21.2.2017, S. 13), "zu einem informellen Informationsaustausch getroffen und welche Einzelgespräche sie mit Journalisten geführt hat"; Auskunft darüber, was sie besprach und was sie sagte, muss sie nicht geben. Die Bundesregierung ist gegen diese Verfügung, der Journalist Michael Hanfeld ( von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) ebenfalls: ihm geht die Auskunftspflicht zu weit und schießt am Ziel vorbei.

Er argumentiert:

"Hintergrundgespräche und ad hoc-Besprechungen, wie sie Angela Merkel auf Auslandsreisen im Fluzeug zu führen pflegt, sind keine Kungelrunden - sie dienen als Verständnishilfe und dem Austausch von Meinungen und Einschätzungen".

Wirklich?
1. Journalisten sind Beobachter; im informellen Gespräch verlassen sie ihre (methodische) Position und geben ihre Distanz auf.
2. Im informellen Gespräch gehen sie eine besondere Beziehung ein: die Einladung zur Erotik der Macht (zur narzisstischen Verführung), die auf die eine oder andere Weise verpflichtet. Es ist naiv, die (im Hintergrund der Exklusivität) gepflegte Beziehung und ihre künftigen Wirkungen ausblenden zu wollen.
3. Wieso braucht der Journalist Verständnishilfe? Wieso muss es einen Austausch geben? Die Kanzlerin kann die Meinungen & Einschätzungen nachlesen.
4. Was sind ad hoc-Gespräche? Doch wohl (strategische) Zuwendungen der Herablassung, von der Kanzlerin verteilt? Was ist mit dem Stolz des Journalisten über seine Unabhängigkeit von den narzisstischen Verabreichungen der Kanzlerin? Offenbar machen diese Journalisten sich klein, wenn sie Pfötchen machen.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht - von dem schon einmal einige Richter zum Abendessen bei der Kanzlerin eingeladen waren - dem Berliner Verwaltungsgericht folgt.

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