Montag, 7. Mai 2018

Journalismus-Lektüre (67) - Beobachtung der Beobachter: Was ist klug, wenn die richterliche Anordnung der Verhaftung gegen einen vorliegt?

Gegen Martin Winterkorn wurde Anklage vor dem Detroiter Gericht erhoben; seine Verhaftung angeordnet.

Was droht Winterkorn?, fragen Corinna Budras, Rainer Hank und Georg Meck in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 6.5.2018 (S. 32).

Martin Winterkorns Verhandlung vor Gericht würde, orakeln sie, von dem "strengen Vorsitzenden Richter Sean Cox" geleitet. Von dem strengen Richter.  Corinna Budras, Rainer Hank und Georg Meck weisen darauf hin, dass für die Verhandlung des Verfahrens Martin Winterkorns Anwesenheit Voraussetzung ist. Sie schreiben:

"Damit ist nicht zu rechnen. Martin Winterkorn hält sich derzeit in Deutschland auf. Das ist auch klüger so. Solange er das Land nicht verlässt, wird er nicht ausgeliefert".

Die Autoren benutzen mit ihrem klüger ebenfalls den kalmierenden Komparativ (s. meinen Blog vom selben Tag). Klüger ist die Steigerungsform von unklug; die Steigerungssequenz lautet: unklug, klüger, klug. Die Autoren beschwichtigen: bleibe im Lande und ernähre dich unredlich! Sie mogeln sich durch ihren Text. Sie pflegen ein seltsam dubioses Rechtsverständnis. "Unbehelligt von der Justiz", bedauern sie den von dem nordamerikanischen Gericht Beschuldigten, "lebt Winterkorn freilich nicht mal in der Heimat.  Gegen ihn wird auch hierzulande eifrig ermittelt". Eifrig? Sind sie unzufrieden mit unseren Ermittlungsbehörden?

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