Sonntag, 16. Dezember 2018

Demokratie-Unverständnis - Journalismus-Lektüre (Beobachtung der Beobachter) (80)

Das Landgericht Augsburg ist zu dem Urteil gekommen: der Fahrer eines Golf erhält den Kaufpreis sowie die Zinsen des Betrags zurück - vermeldete die F.A.Z.  am 14.12.2018 (S. 24, Nr. 291). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der oder die Autorin der Meldung schrieb: "Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig". Er oder sie hat das zur juristischen Sprachregelung gehörende Adverb noch ausgelassen. Denn natürlich hat dieses Urteil eine gewisse Rechtskraft: es schärft zumindest die Argumente für oder gegen einen Einspruch und liefert die Vorlage für die Erarbeitung und für das  Aushandeln einer Sicht von Gerechtigkeit.

Im letzten Absatz der Meldung wagt sich der Autor oder die Autorin hervor. "Wie zu erwarten war", schrieb sie oder er, "wittern die Klägeranwälte nach der Entscheidung aus Augsburg Morgenluft. Sie erwarten, dass das Urteil eine Signalwirkung für weitere Fälle hat". Morgenluft: die Anwälte wittern ein Geschäft. Das ist sicherlich nicht falsch - auch Anwaltskanzeleien wollen gut leben -, aber dennoch schäbig: es ist ein tückischer, anti-demokratischer Vorwurf. Was ist mit der Frage der  Gerechtigkeit?  Wie soll ein Betrogener entschädigt werden? Und inwieweit soll Rücksicht auf den oder die Betrüger genommen werden? Oder werden sie geschont und nicht zur Verantwortung gezogen? Kennen wir diese Figur des Argumentierens nicht aus der Zeit nach 1945?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen