Donnerstag, 11. Mai 2017

Worte zum Einlullen: the statement of facts

Der Volkswagen-Konzern hatte eine ausreichende Aufklärung versprochen. Nun ja, das Wort ist schnell gesagt, klingt gut, macht aber offenbar Magenbeschwerden. Das Wort, mit dem die Unmöglichkeit der Aufklärung begründet wird, heißt: Statement of facts.

Würde man jetzt etwas zur Aufklärung beitragen, würde man über den Rahmen des Statement of facts hinausgehen und seine Position in den künftigen oder laufenden Verfahren verschlechtern: sagte der Aufsichtsrat Pötsch (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.5.2017, S. 18, Nr. 109). In dem statement of facts hat der Konzern den systematischen Betrug zugegeben. Nicht zugegeben wurde, wer für den Betrug verantwortlich ist. Da will der Konzern sich nicht entblößen; er wartet ab, was die Ermittlungsbehörden herausfinden. Das ist, wie bekannt, sein gutes Recht.Wahrscheinlich ist es für den Konzern Volkswagen nicht klug, an diesem Recht festzuhalten: für die Zukunft der Auto-Industrie und ihrer Angehörigen, für die Zukunft des Automobils und für unsere demokratische Kultur. Die Leitung des Konzerns bricht mit ihrem Schweigen das 2015 unserer Öffentlichkeit gegebene Versprechen. Was ist das? Fortgesetzter Betrug? Fortgesetztes Lügen? Wieso kann sich der Aufsichtsrat so einfach herausreden - mit der Vokabel eines englischen Rechtsbegriffs?  Wieso muss der Aufsichtssrat nicht erläutern (für mich, den Nicht-Juristen), wie ihn (und die Politik seines Konzerns) das statement of facts zum Schweigen verpflichtet? Wo ist die kritische Öffentlichkeit? Eins kann man konstatieren: die Leitung des Konzerns verhält sich wie ein typischer Betrüger.

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