Donnerstag, 16. April 2015

Zur Mentalität des Verdachts

Gestern war sich unser Justizminister Heiko Maas (S.P.D.) nicht zu schade, auf dem Worte-Gummi von der ausgewogenen Balance zwischen Grundrechten und Sicherheitsinteressen herumzukauen. Ende des vergangenen Jahres hatte er noch die so genannte Vorratsdatenspeicherung lautstark verworfen; jetzt hatte er seinem Innenminister-Kollegen Thomas de Maizière (C.D.U.) zugestimmt. Das Macht- und Koalitions-politische Muster kennen wir seit der (kostspieligen) Maut-Komödie. Unser Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof haben dieses Verfahren zur Makulatur erklärt. Weshalb hält unsere Regierung daran fest?

Leider habe ich keine Innen-Einsicht. Ich möchte ich auf das psychosoziale Konzept des Daten-Sammelns aufmerksam machen: auf die Mentalität des Verdachts. Normalerweise ermitteln die Strafverfolgungs-Institute bei einem begründeten Verdacht. Ein Vorgehen zu begründen ist eine zivilisierte Handlung: sie gestattet eine Überprüfung und einen Dialog. Der unbegründete Verdacht ist undemokratisch: willkürlich, unterwerfend, asymmetrisch; er etabliert ein Machtgefälle. Er pervertiert den Schutz der demokratisch institutionalisierten Unschuldsvermutung. Der unbegründete Verdacht ist der Terror der Macht des Vorurteils, des Klischees oder des Ressentiments. Seltsam, was die Vorrats-Befürworter sich denken. Sie sollten es sagen - und sich nicht herausreden.

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