Montag, 17. Juni 2019

Neues von den betrügerischen Hütern der Heiligen Kuh aus Wolfsburg: die Kosten! die Kosten! (84) Bislang 1.77 Milliarden an Anwaltskosten

"Hohe Kosten für Volkswagen" war die kleine Notiz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (15.6.2019, S. 22, Nr. 137) am unteren Rand der Seite im Wirtschaftsteil überschrieben:

"Der Abgas-Skandal kommt VW auch bei seinen Beratern teuer. 1,77 Millliarden Euro hat der Konzern bislang im Hinblick auf alle Märkte und Marken an Honoraren gezahlt, darunter an Hering Schupener, Deloitte und Kanzeleien wie Freshfields, Jones Day sowie Kirkland & Ellis. Das bestätigte ein Konzernsprecher. Zunächst hatte das Handelsblatt über die Kosten der Aufarbeitung der Diesel-Affäre berichtet".

So  teuer kommt (bislang) die Aufarbeitung des Skandals oder der Affäre. Der Satz ist eine F.A.Z.-Beschwichtigung. So teuer kommt Betrügern ein strafrechtlich relevanter Betrug. Viel Geld für die massive (juristische) Verschanzung und für die fortgesetzte (strafrechtlich nicht relevante) Betrügerei gebrochener Versprechen zügiger Aufklärung. Was wurde bislang in Wolfsburg aufgearbeitet?

Wenig.

Was folgt?
Ein langer Rechtsstreit. Das Oberlandesgericht Koblenz gab neulich einem Kläger recht und verurteilte VW zur Entschädigung von fast 26.000 Euro (Quelle: F.A.Z. vom 13.6.2019, S. 18, Nr. 135). Dies ist das vierte Urteil eines Oberlandesgerichts zugunsten eines Käufers oder einer Käuferin. Dagegen existieren 25 Urteile von Oberlandesgerichten zugunsten des VW-Konzerns oder von VW-Händlern. Ein definitives Urteil des Bundesgerichtshofes dazu steht noch aus.

Wie hoch sind die Kosten dieser Verfahren? Wer zahlt sie?   

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