Montag, 25. April 2016

Regierungsrethorik II: Klagen & Knirschen

Nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts wäre es, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den SPIEGEL, so unser Bundesinnenminister Thomas de Maizière, "ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen". Es geht um die Gesetzgebung im Kontext der so genannten Terrorismus-Bekämpfung. Der Innenminister hat etwas mißverstanden. Der arme Mann: ist fleißig, wird aber
zurückgepfiffen. Die Nachricht erschien in der Samstagsausgabe unter der Rubrik Wichtiges in Kürze (23.4.2016, S.4). Da ist sie gut abgelegt, um übersehen zu werden.

Nicht zu übersehen ist heute im Feuilleton-Buch der Frankfurter Allgemeine Zeitung (25.4.2016, S. 11) der Text von Patrick Bahners Frau Merkels Justizirrtum. Strafverfolgung aufgrund eines entbehrlichen Gesetzes? Das Fragezeichen ist redaktionelle Vorsicht. Das Argument, die Ermittlung eines Strafverfahrens im Rahmen eines Gesetzes zu gestatten, das der Gesetzgeber bald abzuschaffen beabsichtigt, ist ziemlich kindlich nach dem Muster: ich mache es jetzt, aber ich mache es nie wieder - so verspricht unsere Bundeskanzlerin Besserung. Wie wir alle von uns selber wissen: sind diese Art von Versprechen dazu da, sich Luft zu verschaffen und nicht eingehalten zu werden. Sie haben auch nichts mit den parlamentarischen Verfahren zu tun, die für Gesetzesänderungen notwendig sind - was einen vermuten lässt: unsere Bundeskanzlerin wirkt hier und da nicht sattelfest.

(Überarbeitung: 27.4.2016)

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