Mittwoch, 3. Dezember 2014

Josef Ackermann hatte Recht

"Ich habe ihm von Anfang misstraut", sagte einer der Beschuldigten im so genannten Flick-Prozess, in dem (1985) der Vorwurf der Bestechung bundesdeutscher Politiker verhandelt wurde, wobei der Fiskus um 17 Millionen Mark betrogen worden war, über den vorsitzenden Richter Hans-Henning Buchholz, "seitdem ich wusste, dass Buchholz in seinem Urlaub sein Schlafzimmer selbst renoviert". Ein Satz der Verachtung des Gerichts, so kann man ihn doch verstehen, und des Richters am Bonner Landesgericht: ein Mann, der den Farbtopf in die Hand nimmt, ist nicht normal - für einen Vielverdienenden. Die Verachtung der Jurisdikative gehört zur bundesdeutschen Geschichte. Sie hat natürlich viele Gründe. Ein für das Statusdenken, das sich um den institutionellen Rahmen nicht schert, relevanter Grund sind die Einkommen unserer Richter und Richterinnen. Heute, am 4.12.2014, war in der SZ zu lesen (S. 2), wie sehr in die Europa die Gehälter der Richter (von ledigen Berufsanfängern) differieren: in Schottland erhalten sie knapp 160.000 Euro, in der Schweiz 130.000, in England 125.000 - und in der Bundesrepublik 45.000 Euro. Wieso erhalten die Berufsanfänger unter den schottischen Richtern das Dreifache von den entsprechenden bundesdeutschen Gehältern? Wieso erlaubt sich die Bundesrepublik, die Arbeit der Hüter unserer institutionellen Ordnung unangemessen zu honorieren?

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